Fallbeispiele

Format: Fallbeispiel , Mein Sohn ist IS-Rückkehrer

Für die meisten Familien ist es ein Schock, wenn sich die Tochter oder der Sohn der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anschließt. Die Jugendlichen verlassen ihr Elternhaus und reisen aus, um an der Seite der Islamisten zu kämpfen. Der Kontakt bricht manchmal komplett ab. Wenn das Kind wieder nach Deutschland zurückkehrt, wollen viele Eltern vor allem eins: ihre Tochter oder ihren Sohn schützen.

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Format: Fallbeispiel , Mein Kind radikalisiert sich

Wenn sich ein Teenager islamistischen Kreisen zuwendet, bemerkt man das selbst als Elternteil manchmal erst spät. Am Anfang fiel auch Büsras* Mutter nur auf, dass ihre Tochter unzufrieden wirkte. Die beste Freundin des Mädchens kam immer seltener vorbei, und Büsra, die früher ausführlich von der Schule und ihrem Freundeskreis erzählt hatte, wurde ungewohnt ruhig. Sie verbrachte immer mehr Zeit in ihrem Zimmer vor dem Computer und schien Gesprächen mit ihren Eltern aus dem Weg zu gehen.

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Format: Fallbeispiel , Ich will raus aus dem Salafismus

Ein Ausstieg aus extremistischen Kreisen ist schwer: Die Kontakte zu Menschen außerhalb sind oft abgebrochen und aus der Szene selbst kommt Druck. So auch bei Marvin*. Der junge Mann hatte sich im Netz über den Islam informieren wollen und stieß auf ein Video eines salafistischen Predigers. Seine Worte faszinierten Marvin. Er recherchierte weiter und kam in Chats mit Leuten aus seiner Stadt ins Gespräch, die seine Begeisterung teilten.

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Format: Fallbeispiel , Ist mein Mitarbeiter Extremist oder streng gläubig?

Wer das Gefühl hat, dass sich Mitarbeitende radikalisieren, sorgt sich nicht nur um das Team. Führungskräfte verantworten auch die Sicherheit ihres Unternehmens oder ihrer Einrichtung mit. Manchmal kann es auch gar nicht so einfach sein einzuschätzen, ob ein Mensch streng gläubig ist oder sich möglicherweise islamistischen Kreisen zuwendet. Vorgesetzte und Kollegen können sich von uns telefonisch beraten lassen.

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Format: Fallbeispiel , Geflüchtet: Wird mein Schützling Islamist?

Es ist oft schwer zu erkennen, ob sich ein Mensch islamistischen Kreisen zuwendet. Das gilt besonders dann, wenn man wenig Einblick in den Alltag einer Person hat. So kann es zum Beispiel Betreuungspersonen mit ihren Schützlingen gehen, die in Einrichtungen wie Geflüchtetenunterkünften arbeiten. Sie haben nicht zu allen einen engen Kontakt. Die Beratungsstelle Radikalisierung steht den Betreuenden beratend zur Seite, wenn diese Sorge haben, dass sich ein Klient oder eine Klientin dem Islamismus zuwendet.

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Format: Fallbeispiel , Ungläubige und Jihad: Provoziert mein Schüler nur?

Junge Menschen sind besonders gefährdet, sich zu radikalisieren. Sie suchen häufig nach Orientierung und Zugehörigkeit. Islamistische Gruppierungen wie zum Beispiel Salafisten werben Jugendliche gezielt an, bieten ihnen strikte Wertesysteme und eine eingeschworene Gemeinschaft. Wenn sich ein Schüler oder eine Schülerin plötzlich radikal verändert, fällt das oft in der Klasse auf. Wie geht man als Lehrerin oder Lehrer damit um?

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Blätterfunktion

Wir stellen uns vor

Wer wir sind

Wir sind Ihre erste Ansprechstelle, wenn Sie Sorge haben, dass sich ein Mensch in Ihrem Umfeld religiös radikalisiert oder wenn Sie Fragen zum Thema haben.

Egal welche Fragen Sie beschäftigen, wir beraten Sie gerne am Telefon.

Auf Wunsch vermitteln wir einen Ansprechpartner vor Ort, der Sie individuell berät und mit praktischen Tipps zum Umgang mit Ihrem Kind, Ihrem Freund oder Ihrer Schülerin begleitet.

Wir beraten in den Sprachen Deutsch, Türkisch, Englisch und Russisch. Auf Wunsch können wir auch Beratung in weiteren Sprachen anbieten.

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Wann können wir Ihnen helfen

Woran erkenne ich, dass ein Mensch sich radikalisiert oder einer islamistischen Gruppe angehört?

Es gibt keine feste Checkliste von Anzeichen, die klar zeigen, dass ein Mensch sich radikalisiert. Es gibt aber Anhaltspunkte, die erfahrungsgemäß eine Rolle spielen. Wenn viele davon zutreffen, kann das ein Hinweis sein, dass sich ein Mensch einer extremen Auslegung des Islam oder gar radikal-islamischen Gruppierungen zuwendet. Sie können uns gerne anrufen, wenn Ihr Freund, Kind, Ihre Schülerin oder Angestellte in letzter Zeit

  • die bisherige Lebensweise (z. B. Ess- und Schlafgewohnheiten, Hobbys) deutlich ändert und die vorherige als verwerflich darstellt,
  • sich aus Freundeskreis, Klasse und Familie zurückzieht und sich stattdessen mit einem neuen Freundeskreis, Internetseiten oder Predigern beschäftigt, die extremistische Meinungen vertreten,
  • keine Kritik an der eigenen Auslegung des Islam zulässt und nur noch in Schwarz und Weiß denkt ("alle, die das anders sehen, haben Unrecht/sind böse/ungläubig"),
  • zunehmend aggressiv wird, wenn es um die Verteidigung der Religion geht,
  • davon träumt, für islamistische Ziele zu kämpfen und zu sterben.

Muss ich für die Beratung etwas bezahlen?

Nein, die Beratung ist kostenlos. Egal wie lange der Beratungsprozess dauert oder Sie die Betreuung in Anspruch nehmen möchten, Sie müssen dafür nichts bezahlen.

Ich habe Angst, dass mein Kind andere vermeintlich im Namen seiner Religion verletzt – was soll ich machen?

Rufen Sie uns so schnell wie möglich an. Unsere Fachleute klären gemeinsam mit Ihnen, ob tatsächlich eine Gefahr für andere Menschen besteht. Wir besprechen mit Ihnen gemeinsam die nächsten Schritte.

Wer berät mich an der Hotline der Beratungsstelle Radikalisierung?

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben viel Erfahrung in der Beratung zu Radikalisierung. Unser Team besteht aus Psychologen und Psychologinnen, Sozialpädagogen und -pädagoginnen, Politik- und Sozialwissenschaftlern und -wissenschaftlerinnen.

Wie vertraulich ist die Beratung? Informiert die Beratungsstelle die Sicherheitsbehörden, wenn ich mich an sie wende?

Wir behandeln alle Anrufe vertraulich. Ihre Kontaktdaten geben wir nur mit Ihrem Einverständnis an Beraterinnen und Berater vor Ort weiter. Wenn Sie das nicht möchten, erhalten Sie von uns einfach die Adressen der Beratungsstellen vor Ort.

Die Sicherheitsbehörden werden nicht automatisch informiert. Sollte sich jedoch im Laufe der Beratung herausstellen, dass Gefahr für andere von Ihrem Freund oder Kind, Angestellten oder der Schülerin ausgeht, müssen wir die Sicherheitsbehörden informieren – sofern Sie sich noch nicht an sie gewandt haben. Das ist der Ausnahmefall und geschieht erst, nachdem alle Hinweise sehr sorgfältig überprüft worden sind und in Absprache mit Ihnen.

Der Ablauf unseres Beratungsangebotes

  • Ihr erster Kontakt zu uns

    Wenn Sie nicht mehr weiter wissen oder einfach unsicher in Bezug auf die religiöse Orientierung Ihres Kindes, Freundes oder Ihrer Schülerin sind, rufen Sie uns an. Unsere Mitarbeitenden gehen am Telefon auf alle Fragen zum Thema religiöser Radikalisierung ein. Wir beraten Sie gerne und senden Ihnen auf Wunsch auch Informationsmaterial zu.

  • Vermittlung eines Ansprechpartners in Ihrer Nähe

    Wenn Sie möchten, vermitteln wir einen Berater oder eine Beraterin bei Ihnen vor Ort. Alle Mitarbeitenden der unabhängigen Beratungsstellen, mit denen wir zusammenarbeiten, haben Erfahrung mit religiös begründeter Radikalisierung. So erhalten Sie individuelle Beratung mit praktischen Tipps zum Umgang mit der Situation.

  • Unterstützung durch unser Netzwerk

    Die Beraterinnen und Berater vor Ort unterstützen und begleiten Sie längerfristig mit professioneller Hilfe. Sie zeigen Möglichkeiten auf, wie die Vertrauensbasis zu der Person wieder gestärkt werden kann, um die Sie sich sorgen und was Sie tun können, um einen Menschen vor der drohenden Radikalisierung zu bewahren.

  • Austausch mit anderen Betroffenen

    Auf Ihren Wunsch stellen wir, wenn möglich, Kontakte zu anderen Menschen her, die sich in einer ähnlichen Situation befinden wie Sie. Der Austausch hilft: Andere Betroffene können Ihre Ängste, Zweifel und Erlebnisse nachvollziehen. Und Sie können Erfahrungen und Tipps austauschen.

Unsere Kooperationspartner sind deutschlandweit für Sie da.

Die Teams der Partner vor Ort bilden ein bundesweites Netzwerk, das sich seit vielen Jahren in der Beratung von Angehörigen radikalisierter Menschen engagiert.

Listenansicht

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg, Typ: Behördliche Partner

Kompetenzzentrum gegen Extremismus in Baden-Württemberg (konex)

Postfach: 10 34 65
70029 Stuttgart, Baden-Württemberg

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Bayerisches Landeskriminalamt, Typ: Behördliche Partner

Kompetenzzentrum für Deradikalisierung
Maillingerstraße 15
80636 München, Bayern

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Typ: Behördliche Partner

Landeskommission Berlin gegen Gewalt
Klosterstraße 47
10179 Berlin, Berlin

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Senator für Inneres der Freien Hansestadt Bremen, Typ: Behördliche Partner

Kompetenzzentrum für Deradikalisierung und Extremismusprävention (KODEX)
Contrescarpe 22/24
28203 Bremen, Bremen

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Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Typ: Behördliche Partner

Beratungsnetzwerk Prävention und Deradikalisierung
Hamburger Straße 47
22083 Hamburg, Hamburg

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Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Typ: Behördliche Partner

Hessisches Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus (HKE)
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden, Hessen

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Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern, Typ: Behördliche Partner

Landeskoordinierungsstelle für Demokratie und Toleranz
Jägerweg 2
19053 Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern

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Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen, Typ: Behördliche Partner

Am Waterlooplatz 11
30169 Hannover, Niedersachsen

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen , Typ: Behördliche Partner

Friedrichstraße 62-80
40217 Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

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Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz, Typ: Behördliche Partner

Landeskoordinierungsstelle Gewalt- und Extremismusprävention Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 5a
55116 Mainz, Rheinland-Pfalz

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Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt, Typ: Behördliche Partner

Landeskoordination für Islamismusprävention - Stabsstelle Demokratie- und Engagementförderung
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg, Sachsen-Anhalt

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Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Typ: Behördliche Partner

Koordinierungs- und Beratungsstelle Radikalisierungsprävention (KORA)
Albertstraße 10
01097 Dresden, Sachsen

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Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Schleswig-Holstein, Typ: Behördliche Partner

Landesdemokratiezentrum (beim Landespräventionsrat) Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel, Schleswig-Holstein

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Fach- und Beratungsstelle ADERO, Typ: Zivilgesellschaftliche Partner

Projektträger: VAJA e.V.
Hinter der Mauer 9
28195 Bremen, Bremen

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Aussteigerprogramm Sachsen, Typ: Zivilgesellschaftliche Partner

Postfach: 30 11 25
04251 Leipzig, Sachsen

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beRATen e.V. - Beratungsstelle zur Prävention neo-salafistischer Radikalisierung, Typ: Zivilgesellschaftliche Partner

Herschelstraße 32
30159 Hannover, Niedersachsen

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Fachstelle Bidaya - Prävention von religiös begründetem Extremismus, Typ: Zivilgesellschaftliche Partner

Projektträger: CJD Nord / Fachstelle Bidaya
Am Kanal 1
17166 Dahmen, Mecklenburg-Vorpommern

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Beratungsnetzwerk Grenzgänger, Typ: Zivilgesellschaftliche Partner

Projektträger: IFAK e.V.
Kortumstraße 106-108
44787 Bochum, Nordrhein-Westfalen

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Grüner Vogel e.V., Typ: Zivilgesellschaftliche Partner

Projektträger: Grüner Vogel e.V.
Swinemünder Straße 2
10435 Berlin, Berlin

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Legato - Systemische Beratung - Fach- und Beratungsstelle für religiös begründete Radikalisierung, Typ: Zivilgesellschaftliche Partner

Projektträger: Vereinigung Pestalozzi gGmbH
Bahrenfelder Straße 242
22765 Hamburg, Hamburg

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PROvention - Präventions- und Beratungsstelle gegen religiös begründeten Extremismus, Typ: Zivilgesellschaftliche Partner

Projektträger: Türkische Gemeinde Schleswig-Holstein
Elisabethstraße 59
24143 Kiel, Schleswig-Holstein

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Fachstelle Islam im Land Brandenburg, Typ: Zivilgesellschaftliche Partner

Zum Jagenstein 1
14478 Potsdam, Brandenburg

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Fach- und Beratungsstelle Gewalt- und Radikalisierungsprävention SALAM, Typ: Zivilgesellschaftliche Partner

Projektträger: Hallesche Jugendwerkstatt gGmbH
Heinrich-Franck-Straße 2
06112 Halle, Sachsen-Anhalt

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Beratungsstelle Salam gegen islamistische Radikalisierung, Typ: Zivilgesellschaftliche Partner

Projektträger: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Rheinallee 97-101
55118 Mainz, Rheinland-Pfalz

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Violence Prevention Network gGmbH, Typ: Zivilgesellschaftliche Partner

Beratungsstelle Bayern
Schillerstraße 27
80336 München, Bayern

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Violence Prevention Network gGmbH, Typ: Zivilgesellschaftliche Partner

Beratungsstelle Berlin
Haus 2, 3. Obergeschoss
Bergmannstraße 5
10961 Berlin, Berlin

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Violence Prevention Network gGmbH, Typ: Zivilgesellschaftliche Partner

Beratungsstelle Hessen
Leipziger Straße 67
60487 Frankfurt am Main, Hessen

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Violence Prevention Network gGmbH, Typ: Zivilgesellschaftliche Partner

Beratungsstelle Sachsen
Stieglitzstraße 84
04229 Leipzig, Sachsen

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Violence Prevention Network gGmbH, Typ: Zivilgesellschaftliche Partner

Beratungsstelle Thüringen
Anger 35
99084 Erfurt, Thüringen

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Bundesamt für Verfassungsschutz, Typ: Behördliche Partner

Merianstrasse 100
50765 Köln, Nordrhein-Westfalen

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Bundeskriminalamt, Typ: Behördliche Partner

Thaerstrasse 11
65173 Wiesbaden, Hessen

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Bundeszentrale für politische Bildung, Typ: Behördliche Partner

Adenauer Allee 86
53113 Bonn, Nordrhein-Westfalen

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Glaube oder Extremismus? Format: Broschüre, Dieser Download ist in weiteren Sprachen verfügbar

Das Team der Beratungsstelle Radikalisierung ist Ihr erster Ansprechpartner, wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Kind, Schüler oder Ihre Freundin könnte sich islamistisch radikalisieren. Egal welche Fragen Sie dazu haben, rufen Sie uns an.

Die Broschüre des Bundesamtes "Glaube oder Extremismus" informiert Sie über das Angebot der Beratungsstelle Radikalisierung im BAMF. Sie kann auf den Seiten des Bundesamtes bestellt werden.

Sie haben weitere Fragen

Ist die Entscheidung für den islamischen Glauben ein Anzeichen für eine Radikalisierung?

Nein, wie in jeder Religion gibt es auch im Islam gemäßigte und radikale Strömungen. Selbst wenn ein Mensch sich einer fundamentalistischen Glaubensgemeinschaft anschließt, wird er nicht zwingend radikaler Islamist oder eine Islamistin. Genauso kann ein Mensch streng gläubig sein, ohne ein Extremist oder eine Extremistin zu werden.

Wie lange dauert die Beratung?

Es gibt keinen festen Zeitraum für die Dauer einer Beratung. Manchmal kann schon das erste Gespräch helfen, wichtige Fragen zu klären und Unsicherheiten zu beseitigen. Genauso kann die Beratung und Betreuung mehrere Monate dauern.

Gibt es Voraussetzungen für eine Beratung?

Nein. Für viele Anrufende ist eine ungestörte, ruhige Umgebung wichtig und etwas Zeit, damit unsere Mitarbeiterin oder unser Mitarbeiter alle Fragen beantworten kann. Am besten ist es, wenn Sie sich vor dem Anruf überlegen, welche Vorfälle und Verhaltensweisen Ihrer Freundin oder Angestellten, Ihres Kindes oder Schülers Sie beunruhigen und was Sie dazu bewegt zu glauben, dass er oder sie sich radikalisiert.

Antworten auf diese und weitere Fragen zum Beratungsangebot der Beratungsstelle Radikalisierung finden Sie in unserer FAQ-Liste.

Zur FAQ

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